Warenkunde
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Wir möchten Ihnen an dieser Stelle einen kleinen Überblick über die Bedeutung der verschiedenen Begriffe für "Marmelde" geben. Darüber hinaus erhalten Sie Informationen über die Herstellung der Brelinger Köstlichkeiten. Wenn Sie auf die unten aufgeführten Stichworte klicken, erhalten Sie die Erklärungen: |
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► Die Zubereitung unserer Fruchtaufstriche und Gelees |
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Die Zubereitung unserer Fruchtaufstriche und Gelees erfolgt komplett in Handarbeit. Die Fruchtmasse wird nur in kleinen Chargen mit 3 kg zubereitet. Dadurch können wir die Früchte besonders schonend verarbeiten. |
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Sie haben sich sicherlich schon beim Einkaufen gewundert, wie viele Begriffe es für das landläufige Wort "Marmelade" gibt. Wir möchten Ihnen hier einen kleinen Überblick und auch Hilfestellung geben. Im Jahr 1983 hat die EU in einer "Konfitüren-Verordnung" festgelegt, welche Begriffe wofür verwendet werden dürfen. Auch wurde festgelgt, wie hoch der Fruchtanteil bei den einzelnen Produkten sein muss. So klingt sicherlich das Wort "Konfitüre" oder das Wort "Konfitüre-Extra" hochwertiger als das Wort "Fruchtaufstrich", aber: "Konfitüre" bzw. "Konfitüre-Extra" benötigen nur einen Fruchtanteil von mindestens 35% bzw. 45%, während der Fruchtanteil beim "Fruchtaufstrich" in der Regel bei 60% und mehr liegt. Auch enthalten "Fruchtaufstriche" deutlich weniger Zucker. |
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Der Fruchtanteil ist beim Fruchtaufstrich am höchsten, eine Aufführung der Zutaten ist genau so gefordert wie bei den anderen Begriffen, nur die Angabe des gesamt Zuckergehalts kann entfallen. Grundsätzlich muss auch hier die Inhatsmenge und das Mindesthaltbarkeits-Datum angegeben werden. |
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hat im Allgemeinen einen Fruchtanteil von mindestens 35% (bei Johannisbeeren mindestens 25%, bei Ingwer mindestens 15%, bei Passionsfrüchten mindestens 6%). Zuckergehalt mindestens 60% |
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hat im Allgemeinen einen Fruchtanteil von mindestens 45% (bei Johannisbeeren mindestens 35%, bei Ingwer mindestens 25%, bei Passionsfrüchten mindestens 8%). Zuckergehalt mindestens 60% |
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ist die gelierte Mischung aus Saft und Zucker. Der Fruchtsaftanteil für Gelee und Gelee extra entspricht dem für Konfitüre und Konfitüre extra. |
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darf nur aus Zitrusfrüchten hergestellt werden, Fruchtanteil mindestens 20%. Die Bezeichnung „Marmelade“ ist an Stelle von „Konfitüre“ für solche Erzeugnisse zulässig, die auf örtlichen Märkten (z.B. Bauern- und Wochenmärkten) und im „Ab-Hof-Verkauf“ abgegeben werden. Außerhalb dieser Bereiche ist unter „Marmelade“ ein aus Zitrusfrüchten hergestelltes Erzeugnis zu verstehen. |
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ist das Marmelade-Erzeugnis, aus dem sämtliche unlöslichen Bestandteile entfernt worden sind |

